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ChefEmpl


Betriebliche Altersversorgung (bAV)


bAV : Absolut nützliche Pflicht!
Warum?
Arbeitgeber, die der gesetzlichen Verpflichtung zum Arbeitgeberzuschuss in der bAV nicht nachkommen, müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen und können sich schadensersatzpflichtig machen.

Strafrechtlich greift z.B. §266 SGB "Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgeld". Und die Verjährungsfrist der Schadenersatzansprüche sind 30 Jahre nach Rentenbeginn! Da es sich um Schadenersatz handelt, ist dieser vererbbar und so könnten die Erben den Anspruch noch einklagen. Es können in Folge außerdem handelsbilanzielle Auswirkungen entstehen, die Lohnabrechnungen müssten über Jahre korrigiert werden und du könntest in Subsidiärhaftung geraten.

Daher: nutze diese Instrument AKTIV und gehe auf deine Mitarbeiter zu :

- zur Mitarbeiterwerbung
- zur Mitarbeiterbindung
- "employer branding" als Faktor für die Positionierung als TOP-Arbeitgeber

- bAV als Ausdruck, dass du sozial verantwortungsvoll handelst
- bAV zur Steigerung der Attraktivität deines Unternehmens
- bAV als Schritt in Richtung innovativer Vergütungssysteme ("Corporate Benefits")


Hier deine Pflichten inklusive Quellen in der Zusammenfassung:
AG-Pflichten in der bAV (PDF-Download)

Hier eine Checkliste, die wir verwenden, um eine umfängliche und möglichst rechtssichere Beratung sicherzustellen:
Checkliste für die Arbeitgeberberatung in der bAV (PDF-Download)


Von den fünf Durchführungswegen in der bAV sind in den meisten Fällen nur drei interessant:

1. die Direktversicherung (BoLz)
2. die Unterstützungskasse (rückgedeckt)
3. die Pensionszusage (kann auch rückgedeckt angelegt sein)

zu 1.: Die Direktversicherung hat sich bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bewährt und ist dort die meist gewählte Variante. Sie lässt sich mit wenig administrativem Aufwand einfach umsetzen.

zu 2.: Hier wird eine selbstständige Versorgungseinrichtung zwischengeschaltet. Der Vorteil ist hier, dass für Fach- und Führungskräften eine höhere Betriebrente angeboten werden kann - und das steuer- und sozialversicherungsfrei bei Arbeitgeberfinanzierung. Gleichzeitig ist die Leistung durch die Rückdeckungsversicherung voll ausfinanziert und somit findet keine Bilanzberührung statt.



Übrigens: bAV_AN
(2022) Mach dir diese Info zunutze und richte auch bei dir eine attraktive bAV ein, wenn du Fachkäfte anziehen und halten möchtest!

Wenn du also so eine Stellenanzeige aufgeben musst, bist du vielleicht als Arbeitgeber nicht so attraktiv (es kann natürlich auch an der Qualität der Arbeitnehmer in deinem Gewerbe liegen...):
ANSuche

Versuch`s also einfach mal mit einer bAV mit Zuschuss.


Betriebliche Altersvorsorge ist in erster Linie Arbeitsrecht, in zweiter Linie evtl. Versicherungsrecht und kann clever zum Wohle der Firma UND Mitarbeiter genutzt werden.
ChefEmpl

Wie funktioniert das genau?

In den meisten Fällen schließt du und dein Mitarbeiter einen Direktversicherungsvertrag ab. Du als Arbeitgeber bist Versicherungsnehmer und damit beitragspflichtig. Dein Arbeitnehmer (AN) ist die versicherte Person und erhält die Leistungen aus diesem Vertrag. Wenn der AN Entgelt umwandelt, ist der Vertrag von Beginn an unverfallbar, d.h. er gehört von Beginn an ihm.


Auf der Gehaltsabrechnung sieht das Ganze dann so aus (mit zusätzlich gezahlten vermögenswirksamen Leistungen) - evtl. bitte vergrößern:


Lohnabrmax
Hier arbeiten 161,- Euro für die Rente - der Eigenanteil ist jedoch nur 34,93 Euro. D.h. geschenkte 78%!!
(Das ist eine gar nicht so seltene Konstellation, wenn eine VWL mit im Spiel ist.)

EGUmw_AGSicht


Du kannst natürlich deine ganze Ersparnis (ca. 20%) an den AN weitergeben. Er freut sich über eine höhere Rente, die Bindung wächst und dich kostet es summa summarum nichts.

Warum haben dann 46% (2020) der Arbeitnehmer keine bAV??

Der Grund ist meist, so haben es Umfragen ergeben, ein mangelndes Interesse der ArbeitGEBER! Das kann/darf es seit dem 1.1.2019 jedoch nicht mehr geben:

die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet

a) eine bAV anzubieten

b) darüber umfassend aufzuklären und zu informieren und

c) einen Zuschuss von mindestens 15% des umgewandelten Entgeldes zu geben, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.


Je kleiner dabei die Unternehmen sind, desto schlechter ist es um die Versorgung mit einer bAV bestellt: nur 29% aller Mitarbeiter in Unternehmen bis 9 Mitarbeiter haben eine bAV - 71% haben keine. Und verschenken bares Geld, meist auch noch, ohne es zu merken. Auch den Arbeitgebern entgehen eine Menge von Vorteilen wie schon vorher beschrieben. Natürlich muss diese Art der Absicherung in dein Lebenskonzept passen - keine Frage. Aber du sollst hier nur mitnehmen, dass die bAV eine für dich sehr lukrative Möglichkeit sein kann.

Seit dem 01.08.2022 durch die Änderung des Nachweisgesetzes in §2 in Zusammenhang mit §4a BetrAVG (Betriebsrentengesetz) müssen viele Dinge rund um das Arbeitsentgeld und dessen Verwendung dokumentiert werden.
Z.B. auch ob Arbeitsentgelt oder vermögenswirksame Leistungen als Entgeltumwandlung in eine bAV fließen, wie hoch der Zuschuss des Arbeitgebers ist.
Die Auskunftsrechte der Arbeitnehmer sind da noch größer: z.B. - ob und wie eine Anwartschaft auf eine Rente erworben wird
- wie hoch diese sein wird
- wie hoch sie beim Ausscheiden sein wird bzw. dann noch entwickeln wird etc.

Ebenfalls hat der Arbeitgeber aufzuklären über z.B. u.a.:

- der im Unternehmen bislang gewählte sowie der künftig angebotene Durchführungsweg
- die Identität des konkreten Versorgungsträgers (z.B. Versicherungsunternehmen)
- die Zusageart
- die Versorgungs- und Versicherungsbedingungen des externen Versorgungsträgers

Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.06.2014 (3 AZR 412/13) ist eine Verjährung quasi nicht vorhanden - sie beträgt 30 Jahre nach Rentenbeginn, also im Regelfall, bis der Arbeitnehmer sein 97 Lebensjahr vollendet hat ! Hier lauern durch Fehler und Versäumnisse in der Vergangenheit große Haftungsrisiken für den Arbeitgeber, die unwissentlich oft über Jahrzehnte existieren.

Durch klare Versorgungsregelungen und entsprechende Dokumentation können dies Haftungsrisiken minimiert werden. Dies sollte jeder Arbeitgeber in Angriff nehmen - besser heute als morgen.

https://www.youtube.com/watch?v=iuntlVRQdNY
Hier kannst du dir alles nochmal per Video anschauen!



Für Arbeitgeber:

  • Du möchtest rechtlich auf der sicheren Seite sein, damit du in Ruhe schlafen kannst? (Stichwort Auskunfts- und Informationspflichten nach §4a BetrAVG im Rahmen der bAV)

  • Du möchtest deinen Mitarbeitern eine gute Möglichkeit bieten, mit deiner Hilfe selbst etwas für ihre Rente aufzubauen?

  • Du bist auch vom Fachkräftemangel betroffen und möchtest die bAV zur Mitarbeitergewinnung und -bindung nutzen?

  • Du möchtest das alles aber du möchtest dich auch mit dieser Sache möglichst wenig beschäftigen?

Da wir wissen, dass du als Selbständiger/Geschäftsführer/Personalleiter sehr viel zu tun hast und die wertvolle Zeit anders als mit Versicherungen verbringen möchtest, bieten wir dir folgenden Service kostenlos an:

Ein kurzes Gespräch (20-30 Minuten) per Videoschalte reicht, um dir die wesentlichen Gründe für dich und deine Mitarbeiter zu erläutern und auch Platz für deine Fragen zu lassen.


Wir zeigen dir alle Wege zu einem rechtskonformen Verhalten bzgl. der betrieblichen Altersversorgung auf und unterstützen dich wo es geht, so dass du kaum Aufwand damit betreiben musst.

Du hast deinen Beruf/deine Berufung, wir haben unsere. Nutze das!

Übrigens: bei uns findest du zertifizierte bAV-Experten. Zertifikat


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Unterstützung

Wir lassen dich nach dem Abschluss des Vertrages nicht allein. Wenn du Hilfe brauchst, sei es um ein Schadenformular auszufüllen, oder auch nur eine andere Frage haben - wir helfen dir gerne.

Umstellungen

Viele haben noch veraltete Versicherungen - die entweder zu teuer sind und/oder ungenügende Leistungen bieten. Frag uns und stelle auf einen besseren Tarif um. Und wenn es dann auch noch Geld spart... Es kostet dich nur sehr wenig Zeit, spart dir im Anschluss viel und gibt dir wieder Sicherheit.

Beratung

In vielen Fällen hilft ein guter Ratschlag weiter. Nutze unser Fachwissen in allen Versicherungsfragen!

Termin/Info unter 06195-97 50 37